Vollzug der Wassergesetze

05.03.2024

Die Verordnung über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Oberpöring liegt in der Zeit vom 05.03.2024 bis 20.03.2024 öffentlich aus.

Die Auslegung findet im Vorzimmer Zi.Nr. 21/I. Stock im Rathaus in Niederpöring zur allgemeinen Einsicht während der Dienstzeiten statt. Der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen gilt nach Ende der Auslegungsfrist als zugestellt. Eine Einsicht ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Die Dienstzeiten sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

- Schutzgebietslageplan

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Bekanntmachung Schutzkreis der Belegstelle Königswald

21.02.2024

Die Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring informiert:

Für die Zucht von Honigbienen sind abgeschirmte Begattungsareale (=Belegstellen) nötig, um Eigenschaften wie Vitalität und Sanftmut sicher weiterzuvererben. Dazu betreibt die Züchtergruppe des Bienenzuchtverein Plattling eine Bienenköniginnen-Belegstelle im „Königswald“ zwischen Ottmaring und Aholming. Diese staatlich anerkannte Belegstelle genießt nach §4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes einen 7,5 km-Schutzradius, der auch unser Gemeindegebiet umfasst. Alle Imker*innen in diesem Schutzkreis dürfen nur mit Carnica-Honigbienen arbeiten, welche der gewählten Zuchtrichtung der Belegstellen entsprechen. Das Halten anderer Honigbienenrassen oder das Einwandern in dieses Gebiet ist nicht zulässig.

Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar:

Auszug aus dem Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG; Teil 1; Bayerisches Tierzuchtrecht; Art. 7 Ordnungswidrigkeiten:

„Mit Geldbuße bis zu viertausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 5 Abs. 4 Bienenvölker in den festgelegten Umkreis um eine staatlich anerkannte Bienenbelegstelle verbringt oder dort hält.“

Imker*innen im Schutzkreis der Belegstelle sind verpflichtet ihren Bienenstand, falls noch nicht geschehen, bei der Belegstellenleitung oder eines Beauftragten zu melden. Von Seiten der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht, wie auch durch Beauftragte der Belegstelle, wird es in einem wiederholenden Turnus zu Standkontrollen mit Protokollierung kommen.

Die Belegstelle „Königswald“ bietet an, bezuschusste Königinnen als auch kostenfreien Zuchtstoff an den Anliefertagen jeweils Samstag und Mittwoch ab 18:00 Uhr abzugeben, um die Bienenvölker im Schutzkreis der entsprechenden Zuchtrichtung (Carnica) der Belegstelle anzupassen. Zuchtstoffabgaben werden den Imker*innen durch das Belegstellenteam mit einem schriftlichen Zuchtstoffnachweis bestätigt und können bei den Standkontrollen vorgelegt werden.

Es wird um Kontakt bei der Belegstellenleitung unter:

Theo Günthner

Telefon: 09938 597

Natalie Britzl

Telefon: 0176 47118371

https://bzv-plattling.de/belegstelle/

gebeten.

Ebenso wird fachliche Hilfestellung, sowohl durch das Team der Belegstelle als auch durch die staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern angeboten.

Informationen unter:

Stefan Fleischmann
Staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern

Tel.: 0931/9801-3683
E-Mail: Stefan.Fleischmann@lwg.bayern.de

https://www.lwg.bayern.de/bienen

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Vortragsreihe LÄNGER LEBEN ZUHAUSE - Technische Hochschule Deggendorf - DeinHaus 4.0

19.02.2024

Hier finden Sie die Termine und Themen zu der Vortragsreihe. 

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Kommunale Verkehrsüberwachung November 2023

08.01.2024

Die Auswertung der kommunalen Verkehrsüberwachung für November können Sie hier einsehen: 

Verkehrsstatistik 

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„MI Oberpöring Ost“

12.12.2023

Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberpöring durch Deckblatt Nr. 12 zum Bebauungsplan „MI Oberpöring Ost“ sowie Genehmigung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Begründung und integrierter Grünordnung „MI Oberpöring Ost“:

- Bekanntmachung über die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes

- Bekanntmachung über die Genehmigung des Satzungsbeschlusses

- Bebauungsplan

- Begründung Bebauungsplan 

- Änderung des Flächennutzungsplanes

- Begründung Änderung des Flächennutzungsplanes

- Sickertest

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Beratungsangebot für Menschen mit Hörbehinderung in Deggendorf

05.12.2023

Der BLWG – Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e. V. informiert über das Beratungsangebot in Deggendorf für das 1. Halbjahr 2024 für Menschen mit Hörbehinderung. 

Die Termine finden Sie hier. 

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Aktuelle Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring (Rathausbesuch nach Terminvereinbarung)

10.10.2023

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, für das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Bauamt eine Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Landtags- und Bezirkswahl 2023

09.10.2023

Die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023 können Sie hier einsehen: 

Ergebnisse Landtagswahl 2023 in Oberpöring (landkreis-deggendorf.de)

Ergebnisse Bezirkswahl 2023 in Oberpöring (landkreis-deggendorf.de)

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Das KoKi-Familienbüro - Frühe Hilfen im Landkreis Deggendorf

14.06.2023
  • Hebammensuche
  • finanzielle Leistungen für Familien
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Angebote für Eltern und Kind
  • Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen

Werdende Eltern und Familien mit Kindern unter 3 Jahren können sich gratis und unverbindlich bei KoKi informieren. 

Kontakt: 
KoKi Familienbüro Deggendorf 
Tel. 0991-3100-308 und 0991-3100-214
 

Sie finden "KoKi" in Zukunft auf unserer Homepage unter "Gesundheit & Soziales".

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Musikraum ILE Donauschleife

01.06.2023

Ab sofort bietet der Musikraum ILE Donauschleife Musikunterricht an. Der Musikraum ist ein gemeinsames Projekt der ILE-Mitglieder Osterhofen, Winzer, Buchhofen, Oberpöring und Wallerfing. Alle Informationen finden Sie unter www.musikraum-donauschleife.de.

- 10. Juni 2023: Kennenlerntag 

- 15. Juli 2023: Tag der offenen Tür

Weitere Informationen erhalten Sie hier. 

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Grundsteuerreform - Was ist bei einem laufenden Flurbereinigungsverfahren zu beachten?

19.09.2022

Bei einem Flurbereinigungsverfahren gelten besondere Regelungen nach dem Flurbereinigungsgesetz.

Aus diesem Gesetz ergibt sich, dass es in den Fällen einer vorläufigen Besitzeinweisung für die Grundsteuer nicht maßgebend ist, wer zum Stichtag als Eigentümer im Grundbuch steht, sondern dies durch vorläufige Besitzeinweisungen abweichend geregelt sein kann. Diese vorläufigen Besitzeinweisungen gelten nur in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz.

Im Zuge der vorläufigen Besitzeinweisung bereits vergebene "neue Flurnummern" sind bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung im Liegenschaftskataster erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens geführt. Sie finden Sie daher nicht im BayernAtlas-Grundsteuer. Bitte geben Sie in der Anlage Land- und Fortwirtschaft (BayGrSt 3) die "neuen Flurnummern" an. Diese "neuen Flurnummern" beinhalten Flächen oder Teilflächen von gültigen Flurnummern. Für die weiteren Angaben in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt3) verwenden Sie bitte soweit möglich die Daten die Sie für die bei der Vermessungsverwaltung geführten Flurnummern im BayernAtlas-Grundsteuer finden.

Wie Sie die Daten aus dem Liegenschaftskataster mit Hilfe des BayernAtlas-Grundsteuer abrufen können, lesen Sie in den Fragen auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu "Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen?" unter dem Punkt "Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?". Dort finden Sie auch den Link zum kostenlosen Abruf Ihrer Daten aus dem BayernAtlas-Grundsteuer.

Ist auf den 01. Januar 2022 keine Ertragsmesszahl für die Flächen vorhanden, kann sie aus den Ertragsmesszahlen der bei der Vermessungsverwaltung gültigen Flurnummern abgeleitet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann auch die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung angesetzt werden. Diese können Sie beim Finanzamt erfragen oder in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) eine Ertragsmesszahl von "0" eintragen.

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Die Grundsteuerreform

14.09.2022

Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung finden Sie unter folgendem Link: 

www.grundsteuer.bayern.de

Die bayerischen Formulare stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Gemeinden zur Verfügung. Diese Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.

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