Kommunale Verkehrsüberwachung November 2024

20.12.2024

Die Auswertung der kommunalen Verkehrsüberwachung für November können Sie hier einsehen: 

Verkehrsstatistik

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Rathaus geschlossen

17.12.2024

Das Rathaus in Niederpöring ist von

Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 27. Dezember 2024

ganztägig geschlossen.

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Kostenloser Anschluss an das leistungsstarke Glasfasernetz der Deutschen Telekom

29.11.2024

Im Rahmen einer Förderung können Immobilien im Gemeindebereich Oberpöring kostenlos an das Glasfasernetz der Telekom angeschlossen werden. Folgende Bereiche werden einen Glasfaser-Hausanschluss beantragen können: 

- Am Bürggraben

- Augerlgasse

- Maria Bürg

- Teile von Niederpöring

- Plattlinger Straße

Hier finden Sie eine Übersicht.

Bei einer Beauftragung eines nachträglichen Ausbaus zu einem späteren Zeitpunkt müsste der Eigentümer die marktüblichen Kosten für den Hausanschluss selbst tragen. 

Der Glasfaser-Hausanschluss kann unter folgendem Link beauftragt werden: 

www.telekom.de/glasfaser

Alternativ kann die kostenfreie Rufnummer 0800 22 66100 genutzt werden. 

Mit der Beauftragung erteilen Sie der Deutschen Telekom Ihr Einverständnis für den Ausbau und die Anbindung Ihres Gebäudes. 

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Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 14 sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"

03.12.2024

- Bekanntmachung 1. Auslegung

- Flächennutzungsplan Begründung

- Flächennutzungsplan

- Vorhabenbez. Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring" -Begründung-

- Vorhabenbez. Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"

- Ausgleichsflächen "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"

- Ausgleichsflächen 2. Teil "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"

- Artenschutz

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Christbaumabfuhr Weihnachten 2024

02.12.2024
Christbäume können ab Donnerstag, 02.01.2025 bis Samstag, 11.01.2025 zu den üblichen Öffnungszeiten am Recyclinghof abgegeben werden.
 
Es dürfen nur vollständig abgeschmückte Christbäume abgegeben werden.
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Kleine Lebensräume schaffen - mit Deiner Hilfe! - ILE Donauschleife

22.10.2024

Am 1. Oktober hat die ILE Donauschleife den Wetbewerb „kleine Lebenräume“ gestartet. 

Über eine ganze Vegetationsperiode bis Ende September 2025 sollen dabei Schlagworte wie Klimaanpassung, Regenrückhaltung, Wassersparen, Artenschwund bzw. Erhalt Biodiversität bei Pflanzen und Tieren konkret mit Leben erfüllt werden.

- Wann/Wer/Wie?

- Um was geht es?

- Weitere Informationen

Klicken Sie hier für mehr Informationen. 

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Tagesmutter / Tagesvater werden: Neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen startet am 24.01.2025

15.09.2024

Das Amt für Jugend und Familie Deggendorf sucht Interessenten für die Tätigkeit als Tagesmutter/ -vater. Kindertagespflege bedeutet die Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 13 Jahren. Sie ist eine familiennahe Betreuung, bei der individuelle Bedürfnisse des Kindes besonders berücksichtigt werden können. Die Betreuung ermöglicht das Erleben von Familienalltag mit seinen Aktivitäten und der notwendigen Ruhe. In einer Tagespflegestelle dürfen maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut und acht Buchungsverhältnisse insgesamt eingegangen werden. Tageskinder werden im Haushalt der Tagespflegeperson oder in angemieteten Räumen betreut.

Als Tagesmütter oder -väter eigenen sich Personen, die Freude an der Betreuung und Förderung von Kindern haben. Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit sowie Belastbarkeit sind neben den räumlichen Voraussetzungen weitere Kriterien. Kindertagespflege ist für pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher eine berufliche Alternative. Für Menschen ohne pädagogische Ausbildung ist sie eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten. Gern können Tageskinder auch im Einklang mit den eigenen Kindern betreut werden. Wenn die eigenen Kinder aus dem Haus sind, nutzen auch viele Mütter das „leere Nest“ und die freie Zeit, um Tageskinder aufzunehmen.

Tagespflegepersonen arbeiten selbständig und werden für ihre Tätigkeit bezahlt.

Bei Vollzeitbetreuung von beispielsweise 35 - 40 Wochenstunden ist dies mit bis zu 1005 Euro im Monat pro Kind durchaus lukrativ. Übernommen werden zudem andere finanzielle Leistungen, wie z. B. Beiträge für die Unfall- und Haftpflichtversicherung und Teile der Kranken- und Altersversicherung. Die Tagespflegeperson entscheidet selbst darüber, wie viele Kinder (max. 5) sie zu welchen Zeiten betreuen möchte.

Tagesmütter / -väter werden für ihre Aufgabe geschult, sie müssen sich regelmäßig fortbilden und sie sind gesucht. Wer sich diese Aufgabe vorstellen könnte, benötigt eine Pflegeerlaubnis, welche vom Amt für Jugend und Familie erteilt wird.

Voraussichtlich wird ab 24.01.2025 ein Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit der Volkshochschule Deggendorf im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten angeboten. Der Kurs findet immer Freitagabend und samstags an der VHS statt. Integriert in den 160 UE ist auch ein Praktikumsanteil. Neben der Grundqualifizierung unterstützt sie das Amt für Jugend und Familie in allen Fachfragen.

Gerne können sich interessierte Personen unverbindlich bei der Tagespflegestelle über die Voraussetzungen informieren und beraten lassen. 

Infos und Anmeldung:

Brigitte Fischer, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Fachberatung der Tagespflegestelle im Amt für Jugend und Familie Deggendorf,

fischerb@lra-deg.bayern.de; 0991/3100-450

 

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Änderung des Flächennutzungsplanes der Gde. Oberpöring durch Deckblatt Nr. 11 sowie Satzungsbeschluss für den vorhabenbez. Bebauungsplan mit Begr., integrierter Gründordnung und Artenschutzgutachten

15.09.2024

„SO Photovoltaikpark Stoiber Oberpöringermoos“

- Bekanntmachung Flächennutzungsplan

- Bekanntmachung Satzungsbeschluss

- Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 

- Artenschutzbeitrag 

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Aktuelle Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring (Rathausbesuch nach Terminvereinbarung)

13.09.2024

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, für das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Bauamt eine Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Wallerfing/Oberpöring: Kernweg nun offiziell frei

03.07.2024

Segnung und Übergabe: Die Zusammenarbeit zweier Gemeinden trägt Früchte.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Hinweis der Gemeinde Oberpöring

05.06.2024

Die Gemeinde Oberpöring informiert die Bewohner der Ortschaft Niederpöring darüber, dass ab Montag, den 10.06.2024 die Bauarbeiten für den Austausch der Hausanschlussschieber im gesamten Ortsbereich beginnen werden. Es ist mit Verkehrsbehinderungen während der Bauphase zu rechnen. Die Anlieger der betroffenen Straßenzüge werden von der Firma Schaupp rechtzeitig per Infoblatt informiert.

Die Gemeinde Oberpöring bedankt sich für Ihr Verständnis.

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Internet wird schneller - Telekom erhält Zuschlag für Breitbandausbau

20.03.2024

Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in den Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing gewonnen.

Für die Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing unterzeichneten die Bürgermeister zusammen mit Markus Münch den Vertrag mit der Deutschen Telekom.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Bekanntmachung Schutzkreis der Belegstelle Königswald

21.02.2024

Die Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring informiert:

Für die Zucht von Honigbienen sind abgeschirmte Begattungsareale (=Belegstellen) nötig, um Eigenschaften wie Vitalität und Sanftmut sicher weiterzuvererben. Dazu betreibt die Züchtergruppe des Bienenzuchtverein Plattling eine Bienenköniginnen-Belegstelle im „Königswald“ zwischen Ottmaring und Aholming. Diese staatlich anerkannte Belegstelle genießt nach §4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes einen 7,5 km-Schutzradius, der auch unser Gemeindegebiet umfasst. Alle Imker*innen in diesem Schutzkreis dürfen nur mit Carnica-Honigbienen arbeiten, welche der gewählten Zuchtrichtung der Belegstellen entsprechen. Das Halten anderer Honigbienenrassen oder das Einwandern in dieses Gebiet ist nicht zulässig.

Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar:

Auszug aus dem Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG; Teil 1; Bayerisches Tierzuchtrecht; Art. 7 Ordnungswidrigkeiten:

„Mit Geldbuße bis zu viertausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 5 Abs. 4 Bienenvölker in den festgelegten Umkreis um eine staatlich anerkannte Bienenbelegstelle verbringt oder dort hält.“

Imker*innen im Schutzkreis der Belegstelle sind verpflichtet ihren Bienenstand, falls noch nicht geschehen, bei der Belegstellenleitung oder eines Beauftragten zu melden. Von Seiten der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht, wie auch durch Beauftragte der Belegstelle, wird es in einem wiederholenden Turnus zu Standkontrollen mit Protokollierung kommen.

Die Belegstelle „Königswald“ bietet an, bezuschusste Königinnen als auch kostenfreien Zuchtstoff an den Anliefertagen jeweils Samstag und Mittwoch ab 18:00 Uhr abzugeben, um die Bienenvölker im Schutzkreis der entsprechenden Zuchtrichtung (Carnica) der Belegstelle anzupassen. Zuchtstoffabgaben werden den Imker*innen durch das Belegstellenteam mit einem schriftlichen Zuchtstoffnachweis bestätigt und können bei den Standkontrollen vorgelegt werden.

Es wird um Kontakt bei der Belegstellenleitung unter:

Theo Günthner

Telefon: 09938 597

Natalie Britzl

Telefon: 0176 47118371

https://bzv-plattling.de/belegstelle/

gebeten.

Ebenso wird fachliche Hilfestellung, sowohl durch das Team der Belegstelle als auch durch die staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern angeboten.

Informationen unter:

Stefan Fleischmann
Staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern

Tel.: 0931/9801-3683
E-Mail: Stefan.Fleischmann@lwg.bayern.de

https://www.lwg.bayern.de/bienen

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Landtags- und Bezirkswahl 2023

09.10.2023

Die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023 können Sie hier einsehen: 

Ergebnisse Landtagswahl 2023 in Oberpöring (landkreis-deggendorf.de)

Ergebnisse Bezirkswahl 2023 in Oberpöring (landkreis-deggendorf.de)

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Das KoKi-Familienbüro - Frühe Hilfen im Landkreis Deggendorf

14.06.2023
  • Hebammensuche
  • finanzielle Leistungen für Familien
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Angebote für Eltern und Kind
  • Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen

Werdende Eltern und Familien mit Kindern unter 3 Jahren können sich gratis und unverbindlich bei KoKi informieren. 

Kontakt: 
KoKi Familienbüro Deggendorf 
Tel. 0991-3100-308 und 0991-3100-214
 

Sie finden "KoKi" in Zukunft auf unserer Homepage unter "Gesundheit & Soziales".

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Musikraum ILE Donauschleife

01.06.2023

Ab sofort bietet der Musikraum ILE Donauschleife Musikunterricht an. Der Musikraum ist ein gemeinsames Projekt der ILE-Mitglieder Osterhofen, Winzer, Buchhofen, Oberpöring und Wallerfing. Alle Informationen finden Sie unter www.musikraum-donauschleife.de.

- 10. Juni 2023: Kennenlerntag 

- 15. Juli 2023: Tag der offenen Tür

Weitere Informationen erhalten Sie hier. 

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Grundsteuerreform - Was ist bei einem laufenden Flurbereinigungsverfahren zu beachten?

19.09.2022

Bei einem Flurbereinigungsverfahren gelten besondere Regelungen nach dem Flurbereinigungsgesetz.

Aus diesem Gesetz ergibt sich, dass es in den Fällen einer vorläufigen Besitzeinweisung für die Grundsteuer nicht maßgebend ist, wer zum Stichtag als Eigentümer im Grundbuch steht, sondern dies durch vorläufige Besitzeinweisungen abweichend geregelt sein kann. Diese vorläufigen Besitzeinweisungen gelten nur in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz.

Im Zuge der vorläufigen Besitzeinweisung bereits vergebene "neue Flurnummern" sind bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung im Liegenschaftskataster erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens geführt. Sie finden Sie daher nicht im BayernAtlas-Grundsteuer. Bitte geben Sie in der Anlage Land- und Fortwirtschaft (BayGrSt 3) die "neuen Flurnummern" an. Diese "neuen Flurnummern" beinhalten Flächen oder Teilflächen von gültigen Flurnummern. Für die weiteren Angaben in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt3) verwenden Sie bitte soweit möglich die Daten die Sie für die bei der Vermessungsverwaltung geführten Flurnummern im BayernAtlas-Grundsteuer finden.

Wie Sie die Daten aus dem Liegenschaftskataster mit Hilfe des BayernAtlas-Grundsteuer abrufen können, lesen Sie in den Fragen auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu "Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen?" unter dem Punkt "Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?". Dort finden Sie auch den Link zum kostenlosen Abruf Ihrer Daten aus dem BayernAtlas-Grundsteuer.

Ist auf den 01. Januar 2022 keine Ertragsmesszahl für die Flächen vorhanden, kann sie aus den Ertragsmesszahlen der bei der Vermessungsverwaltung gültigen Flurnummern abgeleitet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann auch die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung angesetzt werden. Diese können Sie beim Finanzamt erfragen oder in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) eine Ertragsmesszahl von "0" eintragen.

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Die Grundsteuerreform

14.09.2022

Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung finden Sie unter folgendem Link: 

www.grundsteuer.bayern.de

Die bayerischen Formulare stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Gemeinden zur Verfügung. Diese Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.

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