Grundsteueränderungsanzeige
08.01.2025
Die Bayerische Finanzverwaltung hat die Kommunen darüber informiert, dass es zur Übermittlung von Änderungsanzeigen für die Grundsteuer ein entsprechendes Formular (BayGrSt 5) gibt. Als Zusatzinformation und Hilfestellung für das Ausfüllen des Formulars hat die Bayerische Finanzverwaltung zudem eine sehr ausführliche Anleitung erstellt.
Für die Abgabe der Grundsteueränderungsanzeige (Vordruck BayGrSt 5) haben Sie drei Möglichkeiten:
- elektronisch über ELSTER – Ihr Online Finanzamt (unter folgendem Link abrufbar: ELSTER - Startseite)
- als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC (unter folgendem Link abrufbar: Grundsteueränderungsanzeige)
- als Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern)
Die Ausfüllhilfe ist unter folgendem Link abrufbar:
Falls Sie nicht die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Anzeige haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater Sie hierbei unterstützen. Diese können das eigene Benutzerkonto bei ELSTER nutzen, um Ihre Erklärung zu übermitteln.
Ihre Grundsteueränderungsanzeige können Sie nicht per E-Mail einreichen, da das Gesetz für die Wirksamkeit die eigenhändige Unterschrift vorsieht.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
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Kommunale Verkehrsüberwachung November 2024
20.12.2024
Die Auswertung der kommunalen Verkehrsüberwachung für November können Sie hier einsehen:
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Kostenloser Anschluss an das leistungsstarke Glasfasernetz der Deutschen Telekom
29.11.2024
Im Rahmen einer Förderung können Immobilien im Gemeindebereich Oberpöring kostenlos an das Glasfasernetz der Telekom angeschlossen werden. Folgende Bereiche werden einen Glasfaser-Hausanschluss beantragen können:
- Am Bürggraben
- Augerlgasse
- Maria Bürg
- Teile von Niederpöring
- Plattlinger Straße
Hier finden Sie eine Übersicht.
Bei einer Beauftragung eines nachträglichen Ausbaus zu einem späteren Zeitpunkt müsste der Eigentümer die marktüblichen Kosten für den Hausanschluss selbst tragen.
Der Glasfaser-Hausanschluss kann unter folgendem Link beauftragt werden:
Alternativ kann die kostenfreie Rufnummer 0800 22 66100 genutzt werden.
Mit der Beauftragung erteilen Sie der Deutschen Telekom Ihr Einverständnis für den Ausbau und die Anbindung Ihres Gebäudes.
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Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 14 sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"
03.12.2024
- Flächennutzungsplan Begründung
- Vorhabenbez. Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring" -Begründung-
- Vorhabenbez. Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"
- Ausgleichsflächen "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"
- Ausgleichsflächen 2. Teil "Freiflächenphotovoltaikanlage SO Niederpöring"
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Kleine Lebensräume schaffen - mit Deiner Hilfe! - ILE Donauschleife
22.10.2024
Am 1. Oktober hat die ILE Donauschleife den Wetbewerb „kleine Lebenräume“ gestartet.
Über eine ganze Vegetationsperiode bis Ende September 2025 sollen dabei Schlagworte wie Klimaanpassung, Regenrückhaltung, Wassersparen, Artenschwund bzw. Erhalt Biodiversität bei Pflanzen und Tieren konkret mit Leben erfüllt werden.
Klicken Sie hier für mehr Informationen.
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Änderung des Flächennutzungsplanes der Gde. Oberpöring durch Deckblatt Nr. 11 sowie Satzungsbeschluss für den vorhabenbez. Bebauungsplan mit Begr., integrierter Gründordnung und Artenschutzgutachten
15.09.2024
„SO Photovoltaikpark Stoiber Oberpöringermoos“
- Bekanntmachung Flächennutzungsplan
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss
- Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
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Aktuelle Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring (Rathausbesuch nach Terminvereinbarung)
13.09.2024
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, für das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Bauamt eine Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Wallerfing/Oberpöring: Kernweg nun offiziell frei
03.07.2024
Segnung und Übergabe: Die Zusammenarbeit zweier Gemeinden trägt Früchte.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Hinweis der Gemeinde Oberpöring
05.06.2024
Die Gemeinde Oberpöring informiert die Bewohner der Ortschaft Niederpöring darüber, dass ab Montag, den 10.06.2024 die Bauarbeiten für den Austausch der Hausanschlussschieber im gesamten Ortsbereich beginnen werden. Es ist mit Verkehrsbehinderungen während der Bauphase zu rechnen. Die Anlieger der betroffenen Straßenzüge werden von der Firma Schaupp rechtzeitig per Infoblatt informiert.
Die Gemeinde Oberpöring bedankt sich für Ihr Verständnis.
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Internet wird schneller - Telekom erhält Zuschlag für Breitbandausbau
20.03.2024
Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in den Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing gewonnen.
Für die Gemeinden Oberpöring, Otzing und Wallerfing unterzeichneten die Bürgermeister zusammen mit Markus Münch den Vertrag mit der Deutschen Telekom.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Bekanntmachung Schutzkreis der Belegstelle Königswald
21.02.2024
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring informiert:
Für die Zucht von Honigbienen sind abgeschirmte Begattungsareale (=Belegstellen) nötig, um Eigenschaften wie Vitalität und Sanftmut sicher weiterzuvererben. Dazu betreibt die Züchtergruppe des Bienenzuchtverein Plattling eine Bienenköniginnen-Belegstelle im „Königswald“ zwischen Ottmaring und Aholming. Diese staatlich anerkannte Belegstelle genießt nach §4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes einen 7,5 km-Schutzradius, der auch unser Gemeindegebiet umfasst. Alle Imker*innen in diesem Schutzkreis dürfen nur mit Carnica-Honigbienen arbeiten, welche der gewählten Zuchtrichtung der Belegstellen entsprechen. Das Halten anderer Honigbienenrassen oder das Einwandern in dieses Gebiet ist nicht zulässig.
Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar:
Auszug aus dem Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG; Teil 1; Bayerisches Tierzuchtrecht; Art. 7 Ordnungswidrigkeiten:
„Mit Geldbuße bis zu viertausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 5 Abs. 4 Bienenvölker in den festgelegten Umkreis um eine staatlich anerkannte Bienenbelegstelle verbringt oder dort hält.“
Imker*innen im Schutzkreis der Belegstelle sind verpflichtet ihren Bienenstand, falls noch nicht geschehen, bei der Belegstellenleitung oder eines Beauftragten zu melden. Von Seiten der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht, wie auch durch Beauftragte der Belegstelle, wird es in einem wiederholenden Turnus zu Standkontrollen mit Protokollierung kommen.
Die Belegstelle „Königswald“ bietet an, bezuschusste Königinnen als auch kostenfreien Zuchtstoff an den Anliefertagen jeweils Samstag und Mittwoch ab 18:00 Uhr abzugeben, um die Bienenvölker im Schutzkreis der entsprechenden Zuchtrichtung (Carnica) der Belegstelle anzupassen. Zuchtstoffabgaben werden den Imker*innen durch das Belegstellenteam mit einem schriftlichen Zuchtstoffnachweis bestätigt und können bei den Standkontrollen vorgelegt werden.
Es wird um Kontakt bei der Belegstellenleitung unter:
Theo Günthner
Telefon: 09938 597
Natalie Britzl
Telefon: 0176 47118371
https://bzv-plattling.de/belegstelle/
gebeten.
Ebenso wird fachliche Hilfestellung, sowohl durch das Team der Belegstelle als auch durch die staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern angeboten.
Informationen unter:
Stefan Fleischmann
Staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern
Tel.: 0931/9801-3683
E-Mail: Stefan.Fleischmann@lwg.bayern.de
https://www.lwg.bayern.de/bienen
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Landtags- und Bezirkswahl 2023
09.10.2023
Die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023 können Sie hier einsehen:
Ergebnisse Landtagswahl 2023 in Oberpöring (landkreis-deggendorf.de)
Ergebnisse Bezirkswahl 2023 in Oberpöring (landkreis-deggendorf.de)
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Das KoKi-Familienbüro - Frühe Hilfen im Landkreis Deggendorf
14.06.2023
- Hebammensuche
- finanzielle Leistungen für Familien
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten
- Angebote für Eltern und Kind
- Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen
Werdende Eltern und Familien mit Kindern unter 3 Jahren können sich gratis und unverbindlich bei KoKi informieren.
Sie finden "KoKi" in Zukunft auf unserer Homepage unter "Gesundheit & Soziales".
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Musikraum ILE Donauschleife
01.06.2023
Ab sofort bietet der Musikraum ILE Donauschleife Musikunterricht an. Der Musikraum ist ein gemeinsames Projekt der ILE-Mitglieder Osterhofen, Winzer, Buchhofen, Oberpöring und Wallerfing. Alle Informationen finden Sie unter www.musikraum-donauschleife.de.
- 10. Juni 2023: Kennenlerntag
- 15. Juli 2023: Tag der offenen Tür
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Grundsteuerreform - Was ist bei einem laufenden Flurbereinigungsverfahren zu beachten?
19.09.2022
Bei einem Flurbereinigungsverfahren gelten besondere Regelungen nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Aus diesem Gesetz ergibt sich, dass es in den Fällen einer vorläufigen Besitzeinweisung für die Grundsteuer nicht maßgebend ist, wer zum Stichtag als Eigentümer im Grundbuch steht, sondern dies durch vorläufige Besitzeinweisungen abweichend geregelt sein kann. Diese vorläufigen Besitzeinweisungen gelten nur in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz.
Im Zuge der vorläufigen Besitzeinweisung bereits vergebene "neue Flurnummern" sind bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung im Liegenschaftskataster erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens geführt. Sie finden Sie daher nicht im BayernAtlas-Grundsteuer. Bitte geben Sie in der Anlage Land- und Fortwirtschaft (BayGrSt 3) die "neuen Flurnummern" an. Diese "neuen Flurnummern" beinhalten Flächen oder Teilflächen von gültigen Flurnummern. Für die weiteren Angaben in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt3) verwenden Sie bitte soweit möglich die Daten die Sie für die bei der Vermessungsverwaltung geführten Flurnummern im BayernAtlas-Grundsteuer finden.
Wie Sie die Daten aus dem Liegenschaftskataster mit Hilfe des BayernAtlas-Grundsteuer abrufen können, lesen Sie in den Fragen auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu "Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen?" unter dem Punkt "Welche Daten benötigen Sie und wo finden Sie diese?". Dort finden Sie auch den Link zum kostenlosen Abruf Ihrer Daten aus dem BayernAtlas-Grundsteuer.
Ist auf den 01. Januar 2022 keine Ertragsmesszahl für die Flächen vorhanden, kann sie aus den Ertragsmesszahlen der bei der Vermessungsverwaltung gültigen Flurnummern abgeleitet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann auch die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung angesetzt werden. Diese können Sie beim Finanzamt erfragen oder in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) eine Ertragsmesszahl von "0" eintragen.
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Die Grundsteuerreform
14.09.2022
Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung finden Sie unter folgendem Link:
Die bayerischen Formulare stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Gemeinden zur Verfügung. Diese Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.
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